Mietbedingungen / AGB

Mietbedingungen

 

Allgemeine Mietbedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.08.2024 

§1 Vertragsbeteiligte / Vertragsgegenstände

Ein Mietvertrag kommt generell durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen den zwei Vertragsparteien, dem Vermieter und einem Mieter zustande. Die nachstehend verwendete Bezeichnung Mietfahrzeug steht für sämtliche vermietbare motorisierte Kraftfahrzeuge sowie Anhänger und ist Hauptgegenstand des Mietvertrags.

§2 Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Reservierung. Die Mietzeitberechnung beginnt mit Fahrzeugbereitstellung und endet mit Rückgabe des Fahrzeugs ( mindestens jedoch vereinbarte Rückgabezeit ).Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter 10 € pro angefangene Stunde Überziehung. Wird das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben erfolgt keine Erstattung des Mietpreises. Das Nutzungsentgeld für gefahrene Km richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Reservierung sowie der im Mietvertrag vereinbarten Fahrleistung (Tarif zuzüglich Zusatzkilometer). Werden die vereinbarten KM Fahrleistung überschritten berechnet der Vermieter 0,26 € pro Km. Wird weniger gefahren erfolgt keine Erstattung der gebuchten Km. Die Kosten für Kraftstoffe, Schmierstoffe, Autobahn-und Mautgebühren sowie ggf. einem Betankungs- oder Reinigungsservice gehen zu Lasten des Mieters. Der Betankungsservice wird in Form eines erhöhten Kraftstoffpreises für den getankten Treibstoff berechnet. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Busgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch grob fahrlässiges Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei Bußgeldern und Strafen wird je Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben, die vom Mieter getragen wird. Das Fahrzeug wird sauber übergeben und ist auch so zurückzugeben. Bei nichtdurchgeführter Reinigung erheben wir eine Reinigungspauschale von 30,- €, Im Fahrzeug zurück gelassener Müll wird kostenpflichtig entsorgt. Bei Kleinmengen Pauschal 10,- € bei größeren Mengen nach Aufwand Std 30,- € + Entsorgungskosten ). Wenn das Fahrzeug Aufgrund des Zustandes nicht direkt wieder vermietet werden kann, haftet der Mieter auch für den Mietausfall sowie sonstige Folgekosten.

§3 Mindestalter / Führerschein

Für Anmietungen eines Mietfahrzeugs ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich sowie der mindestens zweijährige Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Für verschiedene Fahrzeugkategorien behalten wir uns vor, das Mindestalter anzuheben.

§4 Reservierung / Verlängerung

Bei Reservierungen ist das Mietfahrzeug spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit durch den Mieter zu übernehmen, danach ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden und §5 „Keine Fahrzeugabholung trotz Reservierung“ tritt in Kraft. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Bei nichtgenehmigter Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Mietfahrzeug jederzeit wieder in seinen Besitz zu nehmen. Der Mieter haftet im Falle der Überschreitung der Mietzeit auch für dem Vermieter entstandenen Mietausfall falls das Fahrzeug anderweitig vermietet ist und nicht rechtzeitig übergeben werden kann sowie für Kosten der Fahrzeugrückholung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mieter seinen im Mietvertrag geregelten Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder sich im Zahlungsverzug befindet. Der Vermieter kann eine Anzahlung ( 25 % ) des vereinbarten Mietpreises verlangen, dies ist jedoch nicht Bedingung für die gültigkeit einer Reservierung.

§5 Änderung / Stornierung / Keine Fahrzeugabholung trotz Reservierung

Grundsätzlich bitten wir, eine nicht mehr benötigte Reservierung bei uns frühestmöglich zu stornieren. Die Stornierung der Reservierung seitens des Mieters ist jederzeit möglich. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor der geplanten Anmietzeit berechnet der Vermieter eine Ausfallgebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch einen Tagestarif des gebuchten Mietfahrzeugs.Bei einer Stornierung von weniger als 7 Tage vor der geplanten Anmietzeit berechnet der Vermieter eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch einen Tagestarif des gebuchten Mietfahrzeugs. Bei einer Stornierung von weniger als 24 Stunden vor der geplanten Anmietzeit berechnet der Vermieter eine Ausfallgebühr in Höhe von 75% des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch einen Tagestarif des gebuchten Mietfahrzeugs. Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, ohne vorher zu stornieren, ist der volle vereinbarte Mietpreis fällig. Eine Stornierung bedarf der Schriftform ( es geht auch SMS, Whatsapp oder Email ). Eine Reservierungsbestätigung kann vom Vermieter widerrufen werden, sofern es ihm trotz Bemühungen nicht möglich ist, das gewünschte Mietfahrzeug bereitzustellen.

Stornoschutz - kann zusätzlich bei Reservierung gebucht werden -

Mit Stornoschutz können Reservierungen / Buchungen kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden. Bis auf den Betrag für den Stornoschutz entstehen keine weiteren Kosten.

Nur gültig wenn

- der Stornoschutz bei Abschluss der Reservierung gebucht wurde. Eine nachträgliche Buchung ist nicht möglich. 

- die Stornierung schriftlich ( E-Mail oder Postalisch ) bis 24 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn eingegangen ist.

- der Stornoschutz bezahlt ist ( innerhalb 7 Tage nach Abschluss der Fahrzeugreservierung und spätestens 24 Stunden vor Stornierung des

  Mietvertrages/ der Reservierung ). Wird der Stornoschutz nicht rechtzeitig bezahlt entfällt der Schutz und die vollen Stornokosten werden fällig.

Der Betrag für den Stornoschutz ist, wenn gebucht, in jedem Fall zu zahlen, auch dann wenn er nicht gebraucht wurde. 

Der Stornoschutz ist keine klassische Reiserücktrittsversicherung 

§6 Besondere Mietbedingungen für Anmietung eines Wohnmobils, Camper-Van oder Wohnanhäger

Bei Reservierung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Mietpreis fällig, die Restzahlung ist bis 7 Tage vor vereinbartem Mietbegin fällig.Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn berechnen wir 25% des vereinbarten Mietpreis, bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreis, bis 24 Std. vor Mietbeginn 75% des vereinbarten Mietpreis und bei Stornierung von weniger als 24 Std vor Mietbeginn berechnen wir den vollen Mietpreis. Wird das Fahrzeug bis spätestens 2 Std nach vereinbarten Mietbeginn nicht abgeholt wird der volle Mietpreis fällig der Vermieter ist jedoch nicht mehr zur Leistung verpflichtet. Das heißt der volle Mietpreis ist zu zahlen auch wenn das Fahrzeug nict Übergeben/übernommen wurde.

§7 Fahrzeugübergabe

Das Mietfahrzeug ist zur vereinbarten Anmietzeit und während unserer Öffnungszeiten in der Vermietstation zu übernehmen. Die Übergabe muss in jedem Fall durch einen Mitarbeiter des Vermieters erfolgen. Das Fahrzeug gilt als schadenfrei übergeben wenn kein Schadenprotokoll angefertigt wurde. Der im Mietvertrag angegebene Kilometerstand wird mit Unterschrift des Mieters als richtig erklärt. Sobald zwischen Vermieter und Mieter eine gegenseitige Willenserklärung in Form eines unterzeichneten Mietvertrags zustande gekommen ist und dem Mieter die Fahrzeugschlüssel übergeben werden, geht die Gefahr auf den Mieter über.

§8 Fahrzeugrückgabe

Das Mietfahrzeug ist zur vereinbarten Rückgabezeit und während unserer Öffnungszeiten in der Vermietstation abzugeben. Die Fahrzeugrücknahme muss in jedem Fall durch den Vermieter oder einen Mitarbeiter des Vermieters erfolgen. Wird das Mietfahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation abgestellt und die Fahrzeugschlüssel beispielsweise in einem Briefkasten abgelegt, so gilt das Mietfahrzeug noch nicht als zurückgenommen. Erst durch die Abnahme durch den Vermieter oder einen Mitarbeiter des Vermieters gilt das Fahrzeug als zurückgegeben. In diesem Moment geht die Gefahr wieder auf den Vermieter über.

§9 Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln und jeder unnötige Schaden zu vermeiden.

Der Transport von Schüttgut jeder Art(z.B. Sand, Kies oder Bauschutt), losen Gartenabfällen, Öl, Fett, Schlachtabfällen und Speiseresten ist verboten. Die gewerbliche Nutzung der Fahrzeuge zum Zweck von Postdienstleistung, Paket- und Kurierdiensten sowie Stückgutverkehr ist ebenfalls nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe i.H.v. 1000,- € fällig. Zusätzlich trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung und evtl. Schadenbeseitigung.

Alle Fahrzeuge sind mit Geräten zur Standortabfrage ( GPS-Tracker )ausgestattet. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden

§10 Kraftstoff / Tanken 

Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist auch so zurückzugeben. Wird nach dem Tanken noch mehr als 3 km gefahren gilt das Fahrzeug als nicht vollgetankt. Eine Liste der möglichen Tankstellen liegt in der Vermietstation aus. Bei kleineren Strecken (bis 20 km) berechnen wir 0,40 € pro gefahrenen Km nach dem Tanken. Bei größeren Strecken, bzw. wurde das Fahrzeug vom Mieter nicht getankt, werden 4,50 € pro Liter Kraftstoff, der vom Vermieter nachgetankt werden muss, berechnet. 

§11 Fahrten ins Ausland

Fahrten in folgende Länder sind mit den Mietfahrzeugen erlaubt: Belgien, Frankreich, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Monaco,Niederlande, Österreich, Schweiz, Fahrten in weitere Länder bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

§12 Versicherung, Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden bzw. Kosten die durch Ihn bzw. die Benutzung des Fahrzeugs entstehen oder verursacht werden. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt in der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung i.H.v. 1000,- EURHaftungsreduzierungen gelten nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfallen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens sowie alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. In diesem Falle gilt für den Mieter die volle Haftung. Für Reifenschäden haftet der Mieter. Der Mieter ist verantwortlich für die Rückführung des Fahrzeugs zum Vermieter

§13 Reparaturen

Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs-und Verkehrssicherheit des Mietfahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 25,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen jedoch nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege und Rechnungen, soweit der Mieter nicht selbst für Schäden haftet.

§14 Verkehrsunfall

Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Die Haftungsreduzierung der Versicherung entfällt, wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt ist. Der Mieter hat den Vermieter zudem unverzüglich über die Beschädigung zu informieren und einen Unfallbericht anzufertigen. Dieser muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die Verantwortung, dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen.

§15 Gesetzliche Bestimmungen für Transporter und LKW

Der Mieter trägt bei Anmietungen von Transportern und LKW die Verantwortung, auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers, die Anwendung des digitalen Tachographen, die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie die gesetzlichen Bestimmungen der Mautgebühr zu achten.

§16 Zahlungsweise

Der Mieter kann sein Mietfahrzeug mit den international anerkannten Kreditkarten Visa, Mastercard oder in Bar zahlen. In vorheriger Absprache mit dem Vermieter ist eine Bezahlung per EC-Cash möglich. Der Mietpreis ist vor Fahrzeugübergabe fällig, nach Rückgabe wird eine Endabrechnung erstellt die sofort fällig wird. Kosten für Instandsetzung, Schadenersatz  werden fällig sobald alle Kosten feststehen. Der Vermieter darf auch hier nachträglich seine Kosten über die Kreditkarte des Mieters belasten

§17 Haftungsausschluss des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Kosten, die dem Mieter durch eine Beschädigung am Mietfahrzeug oder eine verspätete Übergabe entstanden sind, es sei denn, der Vermieter oder sein Erfüllungsgehilfe hat den jeweiligen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Mieter hat sich vor jedem Fahrtantritt zu vergewissern, dass sich das Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Eine Mietpreiserstattung bei nicht vorhersehbaren technischen Ausfällen wird ausgeschlossen.

§18 Einzugsermächtigung

Der Mieter ermächtigt den Vermieter sowie dessen Inkassobevollmächtigten

unwiederruflich alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten Kreditkarte abzubuchen.

§19 Gerichtsstand

Für alle Angelegenheiten aus oder über diesen Vertrag wird Rastatt als Gerichtsstand vereinbart.

§20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter, einschließlich dieser Miet-und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.

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© Stefan Bernhard

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