Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen 19.09.2011
§1 Vertragsbeteiligte / Vertragsgegenstände
Ein Mietvertrag kommt generell durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen den zwei Vertragsparteien, dem Vermieter und einem Mieter zustande. Die nachstehend verwendete Bezeichnung Mietfahrzeug steht für sämtliche vermietbare motorisierte Kraftfahrzeuge sowie Anhänger und ist Hauptgegenstand des Mietvertrags.
§2 Mietpreis
Die Höhe der Tagestarife ist abhängig vom Wochentag. Die Auswahl der Tagestarife erfolgt nach unserer jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Reservierung. Die Kosten für Kraftstoffe, Schmierstoffe, Autobahn-und Mautgebühren sowie ggf. einem Betankungs- oder Reinigungsservice gehen zu Lasten des Mieters. Der Betankungsservice wird in Form eines erhöhten Kraftstoffpreises für den getankten Treibstoff berechnet. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Busgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch grob fahrlässiges Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei Bußgeldern und Strafen wird je Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben, die vom Mieter getragen wird. Das Fahrzeug wird sauber übergeben und ist auch so zurückzugeben. Bei nichtdurchgeführter
Reinigung erheben wir eine Reinigungspauschale von 30 €.Im Fahrzeug zurückgelassener Müll wird Kostenpflichtig entsorgt. Kleinmengen werden mit 10,- € Pauschal berechnet, größere Mengen nach Aufwand ( Std 30,- € + Entsorgungskosten). Ist das Fahrzeug Aufgrund des Zustandes nicht direkt wieder Vermietbar haftet der Mieter auch für Mietausfall und andere Folgekosten. Der Mieter gestattet, auch nach Abrechnung und Rückgabe des Fahrzeugs, seine Kreditkarte mit evtl. später auftretenden Kosten zu belasten. Dies sind z. B. Treibstoffkosten oder Bußgelder.
§3 Mindestalter / Führerschein
Für Anmietungen eines Mietfahrzeugs ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich sowie der mindestens zweijährige Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Für verschiedene Fahrzeugkategorien behalten wir uns vor, das Mindestalter anzuheben.
§4 Reservierung / Verlängerung
Bei Reservierungen ist das Mietfahrzeug spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit durch den Mieter zu übernehmen, danach ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden und §5 „Keine Fahrzeugabholung trotz Reservierung“ tritt in Kraft. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Bei nichtgenehmigter Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Mietfahrzeug jederzeit wieder in seinen Besitz zu nehmen. Der Mieter haftet im Falle der Überschreitung der Mietzeit auch für dem Vermieter entstandenen Mietausfall falls das Fahrzeug anderweitig vermietet ist und nicht rechtzeitig übergeben werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mieter seinen im Mietvertrag geregelten Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder sich im Zahlungsverzug befindet.
§5 Änderung / Stornierung / Keine Fahrzeugabholung trotz Reservierung
Grundsätzlich bitten wir, eine nicht mehr benötigte Reservierung bei uns frühestmöglich zu stornieren. Die Stornierung der Reservierung seitens des Mieters ist jederzeit bis maximal 7 Tage vor Abholung kostenlos möglich. Bei einer Stornierung von weniger als 7 Tage vor der geplanten Anmietzeit berechnet der Vermieter eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch einen Tagestarif des gebuchten Mietfahrzeugs. Bei einer Stornierung von weniger als 24 Stunden vor der geplanten Anmietzeit berechnet der Vermieter eine Ausfallgebühr in Höhe von 75% des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch einen Tagestarif des gebuchten Mietfahrzeugs. Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, ohne vorher zu stornieren, ist der volle vereinbarte Mietpreis fällig. Eine Stornierung bedarf der Schriftform ( es geht auch SMS, Whatsapp oder Email ). Eine Reservierungsbestätigung kann vom Vermieter widerrufen werden, sofern es ihm trotz Bemühungen nicht möglich ist, das gewünschte Mietfahrzeug bereitzustellen.
Stornoschutz - kann zusätzlich bei Reservierung gebucht werden -
Mit Stornoschutz können Reservierungen / Buchungen kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden. Bis auf den Betrag für den Stonoschutz entstehen keine weiteren Kosten.
Nur gültig wenn
- der Stornoschutz bei Abschluß der Reservierung gebucht wurde. Eine nachträgliche Buchung ist nicht möglich.
- die Stornierung schriftlich ( E-Mail oder Postalisch ) bis 1 Stunde vor vereinbartem Mietbeginn eingegangen ist.
- Der Stornoschutz bezahlt ist ( bis spätestens 7 Tage nach vereinbartem Mietbeginn )
Der Betrag für den Stornoschutz ist, wenn gebucht, in jedem Fall zu zahlen, auch dann wenn er nicht gebraucht wurde. Wird der Stonoschutz nicht rechtzeitig bezahlt, entfällt dieser, und die vollen Stornokosten werden fällig .
Der Stornoschutz ist keine klassische Reiserücktrittsversicherung
§6 Fahrzeugübergabe
Das Mietfahrzeug ist zur vereinbarten Anmietzeit und während unserer Öffnungszeiten in der Vermietstation zu übernehmen. Die Übergabe muss in jedem Fall durch einen Mitarbeiter des Vermieters erfolgen. Das Fahrzeug gilt als schadenfrei übergeben wenn kein Schadenprotokoll angefertigt wurde. Der im Mietvertrag angegebene Kilometerstand wird mit Unterschrift des Mieters als richtig erklärt. Sobald zwischen Vermieter und Mieter eine gegenseitige Willenserklärung in Form eines unterzeichneten Mietvertrags zustande gekommen ist und dem Mieter die Fahrzeugschlüssel übergeben werden, geht die Gefahr auf den Mieter über.
§7 Fahrzeugrückgabe
Das Mietfahrzeug ist zur vereinbarten Rückgabezeit und während unserer Öffnungszeiten in der Vermietstation abzugeben. Die Fahrzeugrücknahme muss in jedem Fall durch den Vermieter oder einen Mitarbeiter des Vermieters erfolgen. Wird das Mietfahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation abgestellt und die Fahrzeugschlüssel beispielsweise in einem Briefkasten abgelegt, so gilt das Mietfahrzeug noch nicht als zurückgenommen. Erst durch die Abnahme durch den Vermieter oder einen Mitarbeiter des Vermieters gilt das Fahrzeug als zurückgegeben. In diesem Moment geht die Gefahr wieder auf den Vermieter über.
§8 Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln und jeder unnötige Schaden zu vermeiden.
Der Transport von Schüttgut jeder Art ( z.B. Bauschutt, Kies, Sand ), losen Gartenabfällen, Öl, Fett und Speiseresten ist verboten. Die gewerbliche Nutzung der Fahrzeuge zum Zweck von Postdienstleistung, Paket- und Kurierdiensten sowie Stückgutverkehr ist ebenfalls nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe i.H.v. 1000,- € fällig. Zusätlich trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung und evtl. Schadenbeseitigung.
§9 Fahrten ins Ausland
Fahrten in folgende Länder sind mit den Mietfahrzeugen erlaubt: Belgien, Frankreich, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Monaco,Niederlande, Österreich, Schweiz, Fahrten in weitere Länder bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
§10 Versicherung, Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden bzw. Kosten die durch Ihn bzw. die Benutzung des Fahrzeugs entstehen oder verursacht werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt in der Haftpflichversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- € . Haftungsreduzierungen gelten nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfallen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens sowie alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. In diesem Falle gilt für den Mieter die volle Haftung. Für Reifenschäden haftet der Mieter.
§11 Reparaturen
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs-und Verkehrssicherheit des Mietfahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 25,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen jedoch nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege und Rechnungen, soweit der Mieter nicht selbst für Schäden haftet.
§12 Verkehrsunfall
Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Die Haftungsreduzierung der Versicherung entfällt, wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt ist. Der Mieter hat den Vermieter zudem unverzüglich über die Beschädigung zu informieren und einen Unfallbericht anzufertigen. Dieser muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die Verantwortung, dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen.
§13 Gesetzliche Bestimmungen für Transporter und LKW
Der Mieter trägt bei Anmietungen von Transportern und LKW die Verantwortung, auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers, die Anwendung des digitalen Tachographen, die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie die gesetzlichen Bestimmungen der Mautgebühr zu achten.
§14 Zahlungsweise
Der Mieter kann sein Mietfahrzeug mit den international anerkannten Kreditkarten Visa, Mastercard oder in Bar zahlen. In vorheriger Absprache mit dem Vermieter ist eine Bezahlung per EC-Cash möglich. Der Mietpreis ist vor Fahrzeugübergabe fällig, nach Rückgabe wird eine Endabrechnung erstellt die sofort fällig wird. Kosten für Instandsetzung, Schadenersatz werden fällig sobald alle Kosten feststehen. Der Vermieter darf auch hier nachträglich seine Kosten über die Kreditkarte des Mieters belasten
§15 Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Kosten, die dem Mieter durch eine Beschädigung am Mietfahrzeug oder eine verspätete Übergabe entstanden sind, es sei denn, der Vermieter oder sein Erfüllungsgehilfe hat den jeweiligen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Mieter hat sich vor jedem Fahrtantritt zu vergewissern, dass sich das Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
§15 Einzugsermächtigung
Der Mieter ermächtigt den Vermieter sowie dessen Inkassobevollmächtigten
unwiederruflich alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten Kreditkarte abzubuchen.
§16 Gerichtsstand
Für alle Angelegenheiten aus oder über diesen Vertrag wird Rastatt als Gerichtsstand vereinbart.
§16 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter, einschließlich dieser Miet-und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.
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